Ethisch-ökolgisch sparen mit dem Arbeitgeber
Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen Ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
Natürlich werden die Beiträge der von uns empfohlenen Versicherungen nach strengen ökologischen und ethischen Kriterien angelegt, so sind beispielsweise Investitionen in Rüstung, Atomtechnik oder Kinderarbeit ausgeschlossen.
Wir beraten Sie dazu gerne. Für weitere Informationen oder eine ausführliche Beratung füllen Sie bitte folgendes Formular aus oder rufen Sie an unter 089 - 35 65 33 44