Bürgerkraft retten

Eine Aktion von

– mit Unterstützung von projekt21plus.

Die Kampagne Bürgerkraft retten wendete sich gegen die Pläne der Bundesregierung, mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch praktisch alle Bürgerbeteiligungsmodelle abzuwürgen. Die Kampagne ist sehr erfolgreich verlaufen. Neben der Klarstellung durch die BaFin wurden auch sehr viele Menschen erreicht. Die Aktion wurde weit mehr als 1.000-fach auf Facebook gepostet. Es haben über 5.000 Unterstützer die Aktion unterschrieben. Man darf davon ausgehen, dass sich noch eine Vielzahl weiterer Bürger über die Kampagne informiert haben.
Darüber hinaus wurde unsere Aktion in vielen sehr unterschiedlichen Gremien und Organisationen diskutiert. Uns erreichten aus allen Ecken der Republik Nachfragen und Rückmeldungen, von Parteien, NGOs und Fachleuten. Verbandsmitglieder schrieben in dieser Sache ihre eigenen Verbände an und forderten Aktivitäten. Wir waren auch im Austausch mit Bundestagsabgeordneten in dieser Sache. Campact informierte sich über die Sachlage und überlegte, die Kampagne aufzunehmen, konnte dies aber offenbar nicht mehr rechtzeitig bewerkstelligen.

energie neu denken hat sich bei diesem Thema mächtig ins Zeug gelegt. Die Gesellschaft ist gemeinnützig und stellt Spendenquittungen aus.

Die Kontodaten:
energie neu denken: GLS-Bank, BLZ 430 609 67, KtoNr 8204 949 900,
IBAN DE65 4306 0967 8204 9499 00, BIC GENODEM1GLS


Aktion erfolgreich beendet – vielen Dank an alle Unterstützer!

Das Gesetz ist zwar nahezu unverändert verabschiedet. Aufgrund der großen Diskussion kam aber eine Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich Bürgerbeteiligungprojekten:
Die BaFin vertritt offiziell die Auslegung, dass Bürgerbeteiligungsprojekte mit Erneuerbaren Energien zu den “operativ tätigen Unternehmen” zu zählen sind und damit nicht unter das Kapitalanlagegesetz fallen. Dies gilt natürlich auch für andere wertvolle Projekte von Kleinunternehmen wie zum Beispiel Gärtnereien oder Wohnprojekte.
Damit sind alle Bürgerbeteiligungsprojekte in der bekannten Form weiterhin möglich!

Bürgerkraftwerke vor dem Aus – Erneuerbare nur noch für die Großen?

Schäuble bremst die Bürger aus – Auflagen machen Engagement unmöglich

Zum Sommer 2013 soll ein Gesetz beschlossen werden, das die Finanzierung von Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen praktisch unmöglich macht. Nur noch große Emissionshäuser (Herausgeber von Kapitalanlagen und Beteiligungen) werden die geplanten Auflagen erfüllen können. Festgeschrieben werden soll dies in dem neuen Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB).
Durch umfangreiche Auflagen und Vorgaben wird der Finanzierung von gemeinschaftlichen Solaranlagen bzw. Windparks oder auch anderen ökologischen Unternehmen in Form von Kommanditgesellschaften, so genannten Genussrechten oder ähnlichen Kapitalbeschaffungen wohl ein Ende gesetzt. Bisher haben sich Ökogärtnereien, Biohöfe oder auch Entwicklungsprojekte mit der Ausgabe von Genussrechten unkompliziert Geldmittel beschaffen können. Bürgersolaranlagen und Windparks wählten oft die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist dies aufgrund der hohen Anforderungen praktisch nicht mehr möglich.
Hintergrund ist eine europäische Richtlinie, die in nationales Recht umgewandelt wird. Allerdings hat die EU Kleinfonds mit maximal 500 Mio. € bewusst ausgenommen. Die Bundesregierung sieht jedoch derzeit keinerlei Ausnahmemöglichkeiten für Bürgerbeteiligungen vor.
Dies ist ein weiterer Baustein zur Verhinderung einer demokratischen Energiewende und zur Schwächung von kleineren ökologischen Unternehmen.

 

Nachstehend finden Sie den Appell, den die zahlreichen Unterstützer an die Politiker versendet haben:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble,
sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Peter Altmaier,
sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates Winfried Kretschmann,

derzeit wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beraten. Mit Entsetzen habe ich dabei feststellen müssen, dass Bürgerprojekten zu Erneuerbaren Energien oder anderen ökologischen Unternehmensfinanzierungen bei dem jetzigen Entwurf zum Kapitalanlagengesetzbuch praktisch ein Ende gesetzt wird. Bewährte Konzeptionen wie die Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG oder Genussrechte werden bei unverändertem Beschluss nicht mehr möglich sein. Die Verwirklichung von regionalen Projekten wie Bürgersolaranlagen, Bürgerwindparks oder der Finanzierung von ökologischen Unternehmen werden zudem durch das Verbot von Ein-Objekt-Fonds mit Anteilsgrößen unter 20.000 € verhindert werden. Selbst Kommunen wird es nicht mehr möglich sein, ihre Bürgerinnen und Bürger bei Erneuerbaren-Energien-Kraftwerken zu beteiligen.

Es macht Sinn, dass als Folge der Lehman-Pleite Anleger besser geschützt werden. Dies sollte jedoch vor allem große Fonds betreffen, so wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht. Gerade kleine regionale Projekte boten in der Vergangenheit dem Kleinanleger ein sinnvolles und nachvollziehbares Angebot. Auch das bürgerliche Engagement wurde dadurch gewinnbringend gefördert.

Insofern fordere ich Sie dringend auf, folgende Änderungen beim Gesetzentwurf zum Kapitalanlagengesetzbuch durchzusetzen:
–> Geschlossene Fonds mit einer Gesamtinvestition von maximal 50 Mio. € werden beim Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) von den neuen Auflagen ausgenommen.

Dies sind insbesondere:
– die verpflichtende Verwahrstelle (aufgrund der hohen Kosten)
– die Vorschrift zur Gründung einer Investmentkommanditgesellschaft statt einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft
– eine notwendige Vertriebserlaubnis für den Emittenten
– die notwendige Registrierung von Fonds die Begrenzung von ein-Objekt-Fonds
– die Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme
– die Vorschrift einer jährlichen externen Bewertung
– die Vorschrift von mindestens 2 Geschäftsführern
– die Vorfinanzierung von Blind-Pools

Außerdem müssen für Kleinprojekte die bisherigen Ausnahmeregelungen von der Prospektpflicht unbedingt erhalten bleiben:

Dies sind insbesondere:
– bei weniger als 20 Anteilen
– bei einem Volumen von unter 100.000 €
– bei Anteilsgrößen von mindestens 20.000 €

Wir dürfen auch darauf hinweisen, dass Verbände bei der öffentlichen Anhörung nicht zwangsläufig die Interessen aller vertreten. So sind die Verbände vor allem durch große Emissionshäuser finanziert, denen weniger Konkurrenz durchaus willkommen sein dürfte.
Ich darf also appellieren, nehmen Sie Ihren Bürgerauftrag ernst und schaffen Sie einen Rahmen, damit auch weiterhin aktive Bürger, Vereine, kleine ökologische Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit haben, regional sinnvolle Projekte gemeinsam umsetzen zu können. Hier ist Anlagebetrug äußerst selten und oft ist sogar ein persönlicher Bezug vorhanden.

Ich danke Ihnen und freue mich auf Ihre Rückmeldung in Form eines geänderten Gesetzentwurfs.

 

 

unterstützt von:

Gerd Hampel
Energieberatung
… und viele mehr